Hundetaxe
Sämtliche Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, pro in der Gemeinde Ersigen gehaltenen Hund jährlich eine Taxe von Fr. 70.-- pro Tier zu entrichten. Dies gilt für alle Hunde, welche am 1. August mehr als sechs Monate alt sind. Die Gemeindeverwaltung fakturiert jeweils im Juli die Hundetaxen.
Die Hundehalterinnen und Hundehalter werden gebeten, alle Mutationen im Hundebestand jeweils umgehend jedoch bis spätestens Ende Juli der Gemeindeverwaltung Ersigen mitzuteilen. Telefon-Nummer 034 448 35 35 oder E-Mail info@ersigen.ch.
Informationen zu Tierschutz, Tierwelt, Tierhaltung, Tierschutzrecht und Vollzug unter www.tierschutz.org