Einwohnerkontrolle
Anmeldungen
Alle neu in Ersigen wohnhaften Personen haben sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug persönlich bei der Gemeindeverwaltung Ersigen anzumelden. Selbstverständlich kann der Ehemann oder die Ehefrau die ganze Familie anmelden.
Bei der Anmeldung sind mitzubringen:
Heimatschein/e oder Heimatausweis/e, AHV-Versicherungsausweis/e, Familienbüchlein (sofern vorhanden). Aus rechtlichen Gründen kann die Anmeldung leider nicht via Internet vorgenommen werden. Wir freuen uns auf Ihren Besuch während den Büroöffnungszeiten. Für Fragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 034 448 35 35 oder per E-Mail info@ersigen.ch gerne zur Verfügung.
Umzug innerhalb Ersigen / Berufs- und Arbeitgeberwechsel
Alle Einwohnerinnen und Einwohner, welche in der Gemeinde umziehen oder ihren Beruf oder Arbeitgeber wechseln, haben dies innerhalb von 14 Tagen seit dem Umzug oder der neuen beruflichen Situation der Gemeindeverwaltung mitzuteilen.
Diese Meldung kann telefonisch (034 448 35 35) oder per E-Mail info@ersigen.ch erfolgen. Anzugeben ist die exakte neue Adresse respektive die neue Berufsbezeichnung oder der Name und Sitz des neuen Arbeitgebers.
Abmeldungen
Alle Personen, welche aus Ersigen wegziehen, haben sich spätestens am Tage des Wegzuges persönlich bei der Gemeindeverwaltung Ersigen unter Angabe der neuen Wohnadresse abzumelden. Selbstverständlich kann der Ehemann oder die Ehefrau die ganze Familie abmelden.
Bei der Abmeldung sind mitzubringen:
Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis/e. Aus rechtlichen Gründen kann die Abmeldung leider nicht via Internet vorgenommen werden. Wir freuen uns auf Ihren Besuch während den Büroöffnungszeiten. Für Fragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 034/448 35 35 oder per E-Mail info@ersigen.ch gerne zur Verfügung.
Differenzierung Niederlassung/Aufenthalt
a) Niederlassung
Wenn Ersigen als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen gilt, so ist unsere Gemeinde der Niederlassungsort. Es ist der Heimatschein zu hinterlegen.
b) Aufenthalt
Unter Wochenaufenthalt verstehen wir den Aufenthalt einer Person, welche sich während der Woche am Arbeitsort in Ersigen aufhält und die Freizeit regelmässig bei ihrer Familie an einem anderen Ort als Ersigen verbringt. Weiter gelten Personen in Ausbildung, d.h. Schulkinder, Kursbesuchende, Volontärinnen/Volontäre, Auszubildende, Studierende, die sich ausserhalb ihres Niederlassungsortes aufhalten, als Aufenthalter. Alle vorgenannten Personengruppen können sich in Ersigen mit Heimatausweis anmelden.
Todesfall - was ist zu tun?
Das nachfolgende Merkblatt des Gemeindeverbandes Kirchberg hilft Ihnen bei einem Todesfall die entsprechenden Schritte einzuleiten.
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Merkblatt Todesfall | 05.01.2021 |