Ergänzungsleistungen zur AHV
Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das weitere Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Es handelt sich somit nicht um Fürsorge- oder Sozialleistungen, sondern um Leistungen der Sozialversicherung. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein Rechtsanspruch auf Ergänzungsleistungen.
AHV- und IV-Bezüger/innen, die noch keine Ergänzungsleistungen beziehen, jedoch aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation Anspruch haben, melden sich bitte bei der Gemeindeverwaltung Ersigen. Die Anmeldeformulare können unverbindilch bezogen werden.