Beitragspflicht für Nichterwerbstätige
Personen, welche das ordentliche Pensionsalter noch nicht erreicht haben und kein oder nur geringes Erwerbseinkommen haben, prüfen, ob sie als sogenannte "Nichterwerbstätige" Beiträge an die AHV/IV/EO entrichten müssen. Dies gilt namentlich für:
- vorzeitig Pensionierte
- Verwitwete
- ausgesteuerte Arbeitslose
- Bezüger/innen von IV-Renten
- Teilzeitbeschäftigte
- Studierende
- Geschiedene
- Ehegatten von Pensionierten
- Weltreisende
In sämtlichen Fällen gibt Ihnen die Gemeindeverwaltung Ersigen unter der Telefonnummer 034 448 35 35 oder per E-Mail j.schmitter@ersigen.ch gerne weitere Auskünfte.