Die Stimmberechtigen als oberstes Organ der Gemeinde befinden gemäss dem Organisationsreglement über Ausgaben sowie Wahlen an der Urne.
Aufgaben
Die Stimmberechtigten wählen an der Urne nach dem Verhältnisverfahren (Proporz) die Mitglieder des Gemeinderates und der Baukommission.
Kompetenzen
Die Stimmberechtigten beschliessen an der Urne, soweit CHF 1'000'000.00 übersteigend, über:
- neue Ausgaben
- die Übertragung öffentlicher Aufgaben auf Dritte
- von Gemeindeverbänden unterbreitete Sachgeschäfte
- Bürgschaftsverpflichtungen und ähnliche Sicherheitsleistungen
- Rechtsgeschäfte über Eigentum und beschränkte dingliche Rechte an Grundstücken
- Anlagen in Immobilien
- Beteiligungen an juristischen Personen des Privatrechts mit Ausnahme von Anlagen des Finanzvermögens
- Gewährung von Darlehen mit Ausnahme von Anlagen des Finanzvermögens
- Verzicht auf Einnahmen
- Anhebung oder Beilegung von Prozessen oder deren Übertragung an ein Schiedsgericht. Massgebend ist der Streitwert
- Entwidmung von Verwaltungsvermögen
- die Übertragung öffentlicher Aufgaben auf Dritte
Nächste Urnenabstimmung
- kein Datum festgelegt