Sozialhilfe
Der Sozialdienst richtet finanzielle Hilfe in Notlagen aus. Mit der Sozialhilfe sollen Notlagen verhindert und behoben werden. Sie wird erst ausgerichtet, wenn die Berechtigungen zu Bezügen bei der Krankentaggeld-, Arbeitslosen- und Invalidenversicherung oder bei weiteren Einnahmequellen erloschen sind.
Die Gemeinde Ersigen hat die Aufgaben der Sozialhilfe an die Sozialdirektion der Stadt Burgdorf übertragen. Bei Fragen in diesem Bereich ist direkt mit der Sozialdirektion Kontakt aufzunehmen.