Kindes- und Erwachsenenschutz

Jede Person, die wichtige Angelegenheiten nicht alleine erledigen oder entscheiden kann, hat ein Recht auf Unterstützung und Schutz. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde gewährleistet die Sicherheit von gefährdeten Kindern und Erwachsenen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der KESB sowie in den entsprechenden Broschüren.