Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis.
Dieses erhalten Sie bei der zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis.
Dieses erhalten Sie bei der zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)