Ordentliche Einbürgerung
Sie leben bereits seit mehr als zehn Jahren in der Schweiz (davon mindestens zwei Jahre in Ersigen) oder sind als Kind ausländischer Eltern in der Schweiz geboren? Sie fühlen sich in der Schweiz zu Hause und sind gut integriert? Dann haben Sie die Möglichkeit, mittels Einbürgerung das Schweizer Bürgerrecht zu erlangen.
Im 'Merkblatt ordentliche Einbürgerung' finden Sie alle wichtigen Informationen.
Erleichterte Einbürgerung
Als Ehegatte eines Schweizer Bürgers oder einer Schweizer Bürgerin haben Sie die Möglichkeit, sich erleichtert einbürgern zu lassen.
Die Voraussetzungen sowie alle Informationen über die erleichterte Einbürgerung finden Sie auf der Homepage des Staatssekretariates für Migration SEM.