Baubewilligungsfreie Photovoltaik- und Solaranlagen
Photovoltaik- und Solaranlagen auf Dächern in Bau- und Landwirtschaftszonen bedürfen gestützt auf Art. 32a der Raumplanungsverordnung keiner Baubewilligung, wenn sie
- die Dachfläche im rechten Winkel um höchstens 20cm überragen;
- von oben gesehen nicht über die Dachfläche hinausragen:
- nach dem Stand der Technik reflexionsarm ausgeführt wurden und
- kompakt angeordnet sind; technisch bedingte Auslassungen oder eine versetzte Anordnung aufgrund der verfügbaren Fläche sind zulässig.
Ausgenommen davon sind Anlagen an K-Objekten und auf Kulturdenkmälern von nationaler Bedeutung.
Baubewilligungspflichtige Photovoltaik- und Solaranlagen
Photovoltaik- und Solaranlagen brauchen immer eine Baubewilligung, wenn sie
- an einem K-Objekt nach Baugesetzgebung oder Kulturdenkmal von nationaler Bedeutung erstellt werden.
- auf einem geneigten Dach um mehr als 20cm aufgeständert werden.
- an Fassaden und Fassadenelementen wie Balkonen angebracht werden.
- eine Fläche von 10m2 überschreiten (freistehende Solaranlagen).
Meldepflicht
Das Erstellen von Photovoltaik- und Solaranlagen im Kanton Bern ist in jedem Fall meldepflichtig. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine baubewilligungsfreie Solaranlage handelt oder ob für die Solaranlage bereits ein Baugesuch eingereicht worden ist. Die Meldung muss vor der Installation über das eBau-Portal des Kantons Bern eingereicht werden. Im eBau ist ein Situationsplan, ein Grundriss- und/oder Ansichtsplan (wenn möglich Fotomontage) mit eingezeichneter Solaranlage sowie der Nordrichtung und die Anlagedokumentation hochzuladen.