Bewilligung Grabenarbeiten

Die Inanspruchnahme von öffentlichem Terrain (Strasse / Geh- oder Radweg) nach Art. 68 Strassengesetz oder Grabarbeiten im öffentlichen Terrain nach Art. 69 Strassengesetz setzt eine Aufbruchbewilligung voraus. Diese kann mit dem Gesuch «Benützung von öffentlichem Terrain» bei der Gemeindeverwaltung Ersigen beantragt werden.

Die Gebühren für die Erteilung einer Aufbruchbewilligung richten sich nach dem Gebührenreglement der Gemeinde Ersigen.