Bauvoranfragen

Die Planung eines Bauvorhabens kann anspruchsvoll sein – dies insbesondere bei komplexen Verfahren und Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone, in Ortsbildschutzgebieten sowie bei erhaltens- und schützenswerten Objekten. In einigen Gebieten gelten Überbauungsordnungen oder es sind qualitätssichernde Verfahren durchzuführen, bevor ein Baugesuch eingereicht wird.

In solchen Fällen empfiehlt es sich, eine Bauvoranfrage einzureichen. Sie können dadurch die Chancen und Risiken eines Bauvorhabens besser einschätzen und die Erkenntnisse aus der Bauvoranfrage zu einem frühen Zeitpunkt in die Projektierung einfliessen lassen.

Die Bauvoranfrage ist elektronisch via eBau-Portal des Kantons Bern einzureichen. Die konkreten Fragestellungen sowie die vorhandenen Pläne können im eBau hochgeladen werden. Bei Bedarf wird die Bauverwaltung Ersigen anschliessend die notwendigen Abklärungen bei den involvierten Amts- und Fachstellen vornehmen.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Bauvoranfragen lediglich eine summarische Prüfung des Bauvorhabens vorgenommen wird. Eine verbindliche Beurteilung erfolgt im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens. Damit das Bauvorhaben ausgeführt werden darf, ist in jedem Fall vor Baubeginn eine Baubewilligung einzuholen.