Baureglement / Zonenpläne

Das Baureglement bildet zusammen mit dem Zonenplan die baurechtliche Grundordnung der Gemeinde. Sie regelt, wo und wie in der Einwohnergemeinde Ersigen gebaut werden darf. Die baurechtliche Grundordnung ist für alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verbindlich.

Die bisher gültigen Baureglemente und Zonenpläne der Dorfteile Ersigen, Niederösch und Oberösch bleiben auch nach der Fusion per 1. Januar 2016 bis auf Weiteres gültig.

Die Gemeindeversammlung vom 24. Oktober 2022 genehmigte die gesamtheitliche Ortsplanungsrevision mit 4 Anpassungen gegenüber der öffentlichen Auflage. Anfang Januar 2023 sind die Unterlagen der Ortsplanungsrevision inkl. der unerledigten Einsprachen dem Amt für Gemeinden und Raumordnung zur Genehmigung eingereicht worden. Diese treten erst mit der Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) in Rechtskraft. Das Vorgehen in Bezug auf das anwendbare Recht (Art. 37 BauG), wenn die neue Nutzungsplanung öffentlich aufgelegen aber noch nicht vom Kanton genehmigt ist, sieht wie folgt aus:

  • Bauvorhaben hält das alte und das neue Recht ein.
    - Baubewilligung kann erteilt werden.

  • Bauvorhaben hält neue Vorschriften ein, aber nicht die bisherigen.
    - Unter folgenden Voraussetzungen kann die Baubewilligung erteilt werden:
    • Das zuständige Organ hat die neuen Vorschriften beschlossen.
      (Ist mit dem Beschluss der Gemeindeversammlung vom 24.10.2022 erfüllt.)
    • Die das Bauvorhaben betreffenden Vorschriften sind unbestritten.
      (d.h. es dürfen dazu keine Einsprachen vorliegen)
    • Das AGR stimmt der vorzeitigen Baubewilligung zu

  • Bauvorhaben hält alte Vorschriften ein, aber nicht die neuen.
    - Keine Baubewilligung möglich, ausser evtl. wenn die neuen Vorschriften nicht genehmigt werden.

Massgebend für die Beurteilung ist jeweils das Datum der Einreichung des Baugesuches bei der Gemeindeverwaltung.