Die Gemeindebaupolizeibehörde hat darüber zu wachen, dass bei der Ausführung von Bauvorhaben die gesetzlichen Vorschriften sowie die Bestimmungen, Auflagen und Bedingungen der Baubewilligung eingehalten werden. Sie veranlasst die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes bei widerrechtlicher Bauausführung oder bei nachträglicher Missachtung von Bauvorschriften, Bedingungen und Auflagen. Sie berücksichtigt dabei die Grundsätze der Verhältnismässigkeit und des Vertrauensschutzes. Sie sorgt für die Beseitigung von Störungen der öffentlichen Ordnung, welche von unvollendeten, mangelhaft unterhaltenen oder sonst wie ordnungswidrigen Bauten und Anlagen ausgehen.
Wer ohne Baubewilligung baut, Bedingungen oder Vorschriften missachtet oder gegen vollstreckbare baupolizeiliche Anordnungen verstösst, muss mit einer Busse, einer Strafanzeige oder gar einer Haft rechnen (Art. 50 Baugesetz / Art. 292 Strafgesetzbuch).
Selbstdeklaration
Seit 2009 müssen Baugesuchsteller zwei Formulare zur Selbstdeklaration ausfüllen. Mit der Selbstdeklaration übernimmt die Bauherrschaft eine hohe Eigenverantwortung.
Selbstdeklaration 1 (SB1)
Vor Baubeginn muss das Formular «Selbstdeklaration Baukontrolle SB1» via eBau-Portal des Kantons Bern ausgefüllt und eingereicht werden. Das Formular SB1 muss in Papierform, unterschrieben von der zuständigen Person, bei der Bauverwaltung Ersigen eingereicht werden. Vor Einreichung des SB1 darf mit den Bauarbeiten nicht begonnen werden (Art. 1a Abs. 3 Baugesetz).
Die Baupolizeibehörde behält sich vor, bei Baubeginn ohne vorgängiges Einreichen des Formulars SB1, die Einstellung der Bauarbeiten zu verfügen.
Selbstdeklaration 2 (SB2)
Nach Bauvollendung muss das Formular «Selbstdeklaration Baukontrolle SB2» via eBau-Portal des Kantons Bern innert 20 Tagen nach Bauvollendung ausgefüllt und eingereicht werden. Das Formular SB2 muss in Papierform, unterschrieben von der zuständigen Person, bei der Bauverwaltung Ersigen eingereicht werden.
Die Baupolizeibehörde Ersigen behält sich vor, die für Falschmeldungen Verantwortlichen strafrechtlich zu belangen.