Lichtmass entlang Strassen
Hecken, Sträucher und Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Strassenfahrbahnrand aufweisen. Ueberhängende Aeste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4,50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen muss eine Höhe von 2,50 m freigehalten werden. Bei gefährlichen Strassenstellen, insbesondere bei Kurven, Einmündungen, Kreuzungen etc. dürfen Bepflanzungen aller Art inklusive Geäste die Verkehrsübersicht nicht beeinträchtigen. Deshalb ist ein ausreichender Seitenbereich freizuhalten.
Wir bitten die Strassenanstösserinnen und -anstösser dringend, ihre Bepflanzungen jeweils bis zum 31. Mai entsprechend zurückzuschneiden und während des ganzen Jahres auf dem vorgeschriebenen Lichtmass zu halten.
Die Gemeindeverwaltung erteilt unter der Telefonnummer 034 448 35 35 oder per E-Mail info@ersigen.ch gerne weitere Auskünfte.