Abstimmungs- und Wahlmaterial
Spätestens 3 Wochen vor den Abstimmungsdaten, respektive 10 Tage bei Wahlen, müssen die Stimmberechtigten im Besitze des jeweiligen Abstimmungs- oder Wahlmaterials sein. Bis zum 5. Tag vor der Abstimmung oder Wahl hat der/die Stimmberechtigte das Recht, die Berichtigung des Stimmregisters zu verlangen. Stimmberechtigte, die im Stimmregister eingetragen sind und keine Ausweiskarte erhalten oder diese verloren haben, können bis allerspätestens am Freitag um 16.00 Uhr vor dem Abstimmungstermin bei der Gemeindeverwaltung Ersigen ein Duplikat verlangen.
Aus rechtlichen Gründen muss die Duplikatsbestellung persönlich erfolgen und kann leider nicht via Internet vorgenommen werden. Wir freuen uns auf Ihren Besuch während den Büroöffnungszeiten. Für Fragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 034 448 35 35 oder per E-Mail info@ersigen.ch gerne zur Verfügung.