Briefliche Abstimmungen/Wahlen
Die detaillierten Weisungen für die briefliche Stimmabgabe sind auf der Rückseite des "Zustell- und Antwortkuverts für Wahlen und Abstimmungen" aufgeführt. Bei der brieflichen Abstimmung oder Wahl ist es äusserst wichtig, dass auf der Rückseite der Stimmkarte die eigenhändige Unterschrift des Stimmberechtigten vorhanden ist. Bei fehlender Unterschrift ist der Abstimmungs- oder Wahlzettel ungültig.
Die briefliche Stimmabgabe in den angeschriebenen Briefkasten der Gemeindeverwaltung Ersigen ist ab Erhalt des Abstimmungs- oder Wahlmaterials bis am Abstimmungs-/Wahlsonntag um 08.00 Uhr möglich. Die Rücksendung des brieflichen Stimm-Materials via Post ist aus gesetzlichen Gründen nur möglich, wenn das Stimmkuvert bis am Freitag um 16.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Ersigen eintreffen kann.